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Dienstag, 15 Juli 2014 12:23

DBU: Die neue Ausländerregelung

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Anlässlich der ausserordentlichen Mitgliederversammlung haben die Landesverbände das Reglement neu festgelegt.


Diese Regelung betrifft den Spielbetrieb der DBU (Bundesebene) und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Neue, reine Ausländerregelung ohne die komplette Neufassung des § 1.6 der STO

Ausländische Sportler in Mannschaften
(1) Bei allen Mannschaftsmeisterschaften dürfen höchstens 50 v.H. der eingesetzten Sportler einer Mannschaft Ausländer sein.
(2) Nicht als Ausländer im Sinne des Absatzes (1) gelten Sportler ohne deutsche Staatsangehörigkeit, falls sie nachweisen, dass sie in den letzten drei Jahren für keinen ausländischen Verband aktiv eingesetzt waren, und entweder
a) am 01.07. einer Spielzeit das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- seit mindestens sieben Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben (Meldebescheinigung) und
- seit mindestens drei Jahren für einen deutschen Verein spielberechtigt waren, oder
b) am 01.07. einer Spielzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- seit mindestens zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben (Meldebescheinigung) und
- seit mindestens zwei Jahren für einen deutschen Verein spielberechtigt waren, oder
c) die deutsche Staatsbürgerschaft erstmalig beantragt haben (Antragskopie).
(3) Sind Ausländer einem anderen Nationalverband zugehörig, der Mitglied einer der Dachorganisationen der DBU ist, so bedarf die Teilnahmeberechtigung am Sportbetrieb vor Zustimmung DBU zuvor der Genehmigung des betreffenden Nationalverbandes. Der Nachweis ist von dem Sportler zu erbringen.

Ausländische Sportler bei Einzelmeisterschaften
(1) Sportler ohne deutsche Staatsangehörigkeit (Ausländer) können an den in der STO vorgesehenen Einzelmeisterschaften nicht teilnehmen.
(2) Ausländer können sich nicht als Teilnehmer für internationale Meisterschaften qualifizieren bzw. für DBU-Leistungskader nominiert werden.
(3) Nicht als Ausländer im Sinne des Absatzes (1) gelten Sportler falls sie nachweisen, dass sie in den letzten drei Jahren für keinen ausländischen Verband aktiv eingesetzt waren und die deutsche Staatsbürgerschaft erstmalig beantragt haben (Antragskopie).

Köln, den 10. Juli 2014
Quelle: Schreiben der DBU an Landesverbände

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Thomas Hein

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