Livestream`s in Deutschland
PeterH schrieb: Abgesehen vom Equipment und der Software:
Wie sieht denn die rechtliche Lage dazu aus?
Wo liegen die Rechte und was kosten diese pro Spieltag bzw. pro Saison.
Peter
Wer weiss was dazu??
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Danke!!
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- masterofsnooker
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kannst du mir bitte die genaue bezeichnung des scoreboards mailen?
etwa dieses.
SB-EL-03 Elec Snooker S/Board(Proffessional) c/w R.control/output
siehe anhang?
Anhang Screen2013-03-04um16.51.02.pdf wurde nicht gefunden.
gruss aus der schweiz
daniel
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Der Club installiert eine Webcam und möchte Spiele übertragen.
Die Rechte Frage ist geklärt.
Werbung wurde gemacht....
Jetzt gibt es Einwände der gegnerrischen Mannschaft. Diese möchte nicht aufgenommen werden.
Die Frage. Kann der Veranstalter die Übertragung ansetzen ohne das Einverständnis des Gegners oder kann er es nicht.
Wenn nicht: wie soll man dann verbindliche Sendetermine ansetzen, wenn die Rechtefrage nicht klar ist.
Grundsätzlich glaube ich das Einverständnis ist nicht nötig, weil, wenn ein Fernsehteam irgendeine Sportart aufnehmen möchte, muß sie auch nicht jeden Spieler fragen ober der es erlaubt.
ODER, WIE SCHAUT ES RECHTLICH AUS??
Finde auch nichts bei Goggle zu diesem Thema. Wäre nett wenn mich jemand beraten könnte.
MFG J.W.
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jetz haben so einige das prob mit der cam so gut wie gelöst, schon kommt das nächste stopschild...
leute...
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Aber, das sind unter anderen die Fragen von Mitgliedern die in einem Verein so auftreten wenn man eine Webcam durchsetzen möchte.
Deswegen hoffe ich, man kann hier helfen......
Nicht jeder schreit sofort "Yhiiipee", wenn was neues kommt....
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Ähnliches Problem gäbe es auch, wenn Euer Lokal Videoüberwacht wäre. Bleben deswegen die Leute draußen?
Beim Spieltag würde ich mitteilen, dass es so ist, wenn die Gegner nicht antreten 8:0. Die sollten/müssen Protest einlegen und dann geht es vor Sportgericht. Dann gibt es eine Entscheidung, Eventuell die Aufforderung an den Verband die Regularien genauer zu fassen. Dann bleibt der private Klageweg der Gegner.
Genauso läuft vieles auch im real live in vielen Bereichen, gerade Finanzverwaltung usw...
Sicher hat hat jeder ein Recht auf seine Persönlichkeitsrechte. Wer darauf besteht muss dann ausgewechselt werden oder hat nach aktenlage verloren. Oder habt ihr noch einen schiefen tisch neben der Klotür ohne viedostream? dann lasst ihn da spielen.
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- Das Mammut
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Beim Ersten gibt es dann keine Probleme, beim Zweiten kann abgelehnt werden.
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Will heißen:
1. Den Gegner informieren: wir übertragen!
2. Wenn er dann nicht antritt - Spiel verloren, wg nicht antretens.
3. Gegener muss Protest einlegen
4. Sportschiedsgericht wird/muss entscheiden.
zu 1. muss man auch informieren wenn das Stadion ausverkauft ist und er mit Lärm zu rechnen hat?

zu 2. Die Heimmannschaft sollte komplett anwesend sein und spielbereit
zu 3. Der Gegner sollte auch anwesend sein, den Spielbereicht ausfüllen - Protest vermerken und gehen.
zu 4. Erst wenn das Sportschiedsgericht entschieden hat wird ein öffentliches Gericht darüber entscheiden. Einzelklagem ausgenommen. Wenn sich nur ein Spieler sperrt zeigt ihm wo der Transfermarkt ist.
Pers. Anmerkung: Teams, die sich dagegen sperren haben nicht in einer Liga zu suchen. Die Vermarktung muss ja mal anfangen und wird ja durch den Verein in die Infrastruktur (bei Ertrag) reinvestiert, also die Ausgangssituation verbessert sich für alle. Will ja keiner auf den Millionen sitzen und diese horten.

Die Vereine täten gut daran, von Ihren eigenen Spielern mit Aufnahmeantrag oder per Satzung / ergänzende Vereinbarung sich eine entsprechende Genehmigung der Einzelpersonen einzuholen. Vielleicht erörtert Ihr diese Rechtslage auch mal mit Eurem zuständigen Sportbund.
@alle Verbände: Rate zur Gründung einer "Liga unter Ausschluss der Öffentlichkeit"... halt warte den Status quo haben wir ja schon

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